Schulsong

Veröffentlicht: Mittwoch, 05. Juli 2023

 

Corona

Veröffentlicht: Mittwoch, 24. November 2021

Einrichtungen und Träger sind sich einig, dass die Pool Tests ab Montag, den 06.12.2021 verpflichtend sind.

Wir berufen uns hier darauf, dass

1. die vom Träger bereitgestellten Tests genutzt werden sollen

2. die Einrichtung in der Verantwortung steht und damit die Organisation und Umsetzung entscheidet

Selbsttests sind als Alternative nicht mehr zulässig.

Die einzige Alternative ist ein täglich durchzuführender Antigen Schnelltest mit Bescheinigung einer offiziellen Teststelle.

 

Hygienekonzept der Grundschule

Aktuelle Corona Verordnung                         Eine Hilfe vom Ministerium für das Verhalten im Zusammenhang mit Corona

Was tun, wenn .... ?

Vorschriften / Ausschluss

Kinder

Lehrer

BetreuerInnen

 

 

Vom Unterricht/Betreuungsangebot ausgeschlossen werden Kinder, Lehrer, BetreuerInnen…
- die einer Absonderungspflicht unterliegen
- die sich nach einem positiven Pool-Test einem individuellen PCR-Test unterziehen müssen
- die typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen
- die keine medizinische Maske tragen (ausgenommen Befreiung durch Attest)
- die keinen negativen Test vorweisen können

(Entweder Pool Test oder Selbsttest zu Hause àDokumentiert durch Erziehungsberechtigte)
- Kranke Kinder müssen mindestens einen Tag fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sein, bevor sie wieder in die Schule dürfen.
- Gesunde Geschwisterkinder dürfen die Schule uneingeschränkt besuchen, sofern sie keiner Quarantäne durch das Gesundheitsamt
unterliegen.
- Die Schule muss dem Gesundheitsamt sowohl den Verdacht als auch das Auftreten von Covid-19 Fällen melden und die zuständige
Schulaufsicht informieren.

Umgang mit positivem Testergebnis

1.   Positiver Pool

Alle Personen des Pools werden von der Schule benachrichtigt und sind verpflichtet sich einem Einzel PCR Test zu unterziehen. Bei einem negativen Ergebnis des Nachtests, darf das Kind/der Lehrer wieder in die Schule.

2.   Positiver Einzeltest

Eine Schülerin oder ein Schüler / eine LehrerIn / BetreuerIn unterliegen nach einem positiven Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 der Pflicht zur Absonderung und sind verpflichtet das positive Ergebnis zu melden bei Schule, Gesundheitsamt und Gemeinde.


Für die übrigen Personen aus der Kohorte oder Lerngruppe gelten keine weiteren Maßnahmen.

Sportunterricht und Singen ist für 5 Tage in Innenräumen untersagt.


 

 

Auswertung Schülerfragebogen Juli 2021

Veröffentlicht: Mittwoch, 13. Oktober 2021

Mir gefällt Ausflüge mit der Klasse  
  Freund als Sitznachbar  
  Dass ich so viele Freunde habe und Spaß habe
  BSS und Pause  
  Dass wir so viel Freizeit haben
  Dass die Lehrerinnen sich sehr gut um uns kümmern
  Dass alle so nett zu mir sind
  Meine Mathelehrerin  
  Mathe    

 

Mich stört Lautstärke, wenn die Lehrerin weg ist
  Dass sich die Spielpause manchmal zu kurz anfühlt
  Dass es oft nicht leise ist  
  Die Sitzordnung  
  Manche Kinder nerven mich
  Dass es in der Klasse so laut ist
  Ich sehe andere lachen und reden

 

 

FSJ an der Schule

Veröffentlicht: Mittwoch, 13. Oktober 2021

Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann an einer Schule absolviert werden. In Zusammenarbeit mit den Freiwilligendiensten Süd wurden die Tätigkeitsfelder definiert. Die Gemeinde hat die Stelle geschaffen und kommt dafür auf, um den Kindern an der Grundschule Ebenweiler mehr Möglichkeiten zu bieten. In diesem Jahr ist Nina unsere FSJlerin.

Regelmäßige Tätigkeiten und Unterstützung des Fachpersonals (70%)

Unterricht:

* Unterstützung im Unterricht

* Beaufsichtigung von Kleingruppen in Arbeitsphasen

* Unterstützung von förderbedürftigen Kindern im Unterricht, individuelle Hilfestellung bei Einzelförderung, Betreuung von Gruppen bei Trennstunden (JÜ Klasse3/4 gemischt)

Schulsozialarbeit:

* wöchentliche Stunde für jede Klasse im Stundenplan integriert (gemeinsam mit Klassenlehrer) zum Training sozialer Kompetenzen - Umsetzung des Sozialcurriculums

* Sprechstunden für Kinder anbieten

Ganztag:

* Betreuung der Schüler in Pausen und Freispielzeiten

* Hausaufgabenbetreuung im Ganztag

* Unterstützung im Ganztag - Nachmittagsbetreuung

 

Unregelmäßige Tätigkeiten (10-15%)

* Mitgestaltung und Planung von Projekttagen oder einer Projektwoche zum sozialen Miteinander - Sozialcurriculum

* Inventarisierungsarbeiten, Sortieren, Aufräumen

* Mithilfe und Mitgestaltung bei Schulfesten, Ausflügen, außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Wahltätigkeiten – Wunschtätigkeiten (10-15%)

* Nachmittagsangebote für den Ganztag (AG - offener Treff - Kindercafe…)

* Kleinprojekte mit Kleingruppen

* Teilnahme an schulinternen Fortbildungen

 

Wir freuen uns über Deine Bewerbung für das Schuljahr 2023/2024.

 

 

 

 

Auswertung Elternfragebogen Juli 2021

Veröffentlicht: Mittwoch, 13. Oktober 2021

Sonstiges zum Fernunterricht: Bitte, die Nebenfächer mehr einplanen, z.B. ein Bild
  gestalten, ein Musikinstrument basteln, Sportübungen
  mit Dokumentationen, Vogelfutter herstellen….
           
  Die Kinder konnten mit ihren gewohnten Plänen 
  selbständig zuhause arbeiten. 2 bis 5 x online-Unterricht pro 
  Woche zusätzlich war gut, damit sie ihre Klassenkameraden
  und die Lehrerinnen mal sehen konnten.  

 

 

Was ich noch sagen möchte Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
           
  Danke an alle Lehrkräfte!!!    
           
  DANKE für Ihre Arbeit / Ihr Engagement für unsere Kinder!
           
  DANKE!        
           

 

Beratungskonzeption

Veröffentlicht: Donnerstag, 11. Oktober 2018

Schüler - Eltern

 

Ziele

Kontinuierlicher Austausch zwischen Elternhaus und Schule besonders im persönlichen Gespräch, um das Kind bestmöglich zu fördern, zu fordern und um der Entwicklung seiner Persönlichkeit gerecht zu werden.

Grundsätze

 

•       Missverständnisse ausräumen

•       Gemeinsam Lösungen finden: „An einem Strang ziehen“

•       Persönliche Beratungen sind vertraulich

•       Informationen an die Eltern durch Elternabende und Schulmanager.

•       Entwicklungsgespräche Angebot 2Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf

•       Entwicklungsportfolios über den gesamte Beratungszeitraum

•       auf Anfrage seitens Elternhauses oder Lehrkraft /Schulleitung zusätzliche Informationsangebote zur Lern- und Entwicklungsberatung - auch telefonisch.

•       Grundsätzlich stehen alle Lehrerinnen und Lehrer für ein Gespräch zur Verfügung. Mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern können die Eltern über die KlassenlehrerInnen, das Sekretariat oder über Ihr Kind in Verbindung treten.

•       beratende Begleitung des Elternhauses ab der Vorschulzeit - hier gemeinsam mit den Erzieherinnen bezüglich Einschulung und Schuleinstieg.[1]

•       Beratungsgespräch zum Übergang auf die weiterführende Schule zwischen Klassenlehrkraft und Elternhaus (ca. 30 Minuten).

•       auf Wunsch Begabungstests und zusätzliche Beratung durch besonders ausgebildete Beratungslehrkräfte, bzw. Zusammenarbeit der Lehrkraft mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle, Jugendamt, Schulsozialarbeiterin, Kooperationslehrkraft, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ergotherapeuten, Logopäden.

•       Dokumentation der Beratungsgespräche

Maßnahmen

 

 

Informationen durch Elternabende

Individualberatung

Zusätzlicher Bedarf

Vorschüler

1. Im September

Vorstellung der Konzeption Kooperation

2. Im Dezember

Informationen zur Einschulung

3. Im Juli

Elternabend zur 

Einschulung, Abläufe in

der Klasse, Vorstellung der 

Klassenlehrerin

Im Rahmen der Kooperationskonzeption

- wöchentlich zwischen ErzieherInnen und

LehrerInnen

- mindestens 2 Mal vor Einschulung mit Eltern

- Bei Auffälligkeiten im Lernen, Arbeiten oder Verhalten werden zusätzliche Gespräche geführt. Diese können sowohl von Eltern, als auch von Lehrern oder Schülern einberufen werden. Sie müssen von der Schule dokumentiert werden.

 

- Zur Unterstützung können von beiden Seiten Fachberater hinzugezogen werden.

- Beratungslehrerinnen

- Kooperation Leopoldschule

- Hektor Akademie

- psychologische Beratungsstelle

 

 

Klasse 1

 

1. Im Juli Informationen zur Klasse

2. Im Oktober Klassenpflegschaft

3. Im März Klassenpflegschaft

 

- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer

- Selbsteinschätzung

- Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf, Angebote im November und 

April

Klasse 2

1. Im Oktober Klassenpflegschaft

2. Im März Klassenpflegschaft

- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer

- Selbsteinschätzung

- Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf

Das 1. Gespräch im Januar ist in Klasse 2 verbindlich, da es den Schulbericht zum Halbjahr ersetzt!

Sollte kein Gespräch stattfinden, muss ein Schulbericht zum Halbjahr erstellt werden.

2. Gesprächsangebot im Juni.

Klasse 3

1. Im Oktober Klassenpflegschaft

2. Im März Klassenpflegschaft

- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer

- Selbsteinschätzung

- Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf, Angebote in November und April

Klasse 4

1. Im Oktober Klassenpflegschaft

2. Im November weiterführende Schulen

3. Im März Klassenpflegschaft

- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer

- Selbsteinschätzung

- Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind - auf Bedarf, 

Angebote in November und Januar

- Beratungsgespräche zur GS Empfehlung

- Bei Auffälligkeiten im Lernen werden zusätzliche Gespräche geführt

- Beratungslehrer können von Eltern hinzugezogen werden

Übergang

 

Die Dokumentation über die Entwicklungsberatung (Entwicklungsportfolios) in der Grundschule wird an die Eltern ausgehändigt und kann zu Gesprächen herangezogen werden.

Notwendige Informationen werden direkt an die weiterführende Schule weitergegen.

 

Umsetzung

Beobachtungsbogen Vorschüler

Er wird von der Kooperationslehrkraft innerhalb des ersten Halbjahres auf Grundlage von Beobachtungen und Gesprächen mit den Erzieherinnen ausgefüllt. Kann für die Entscheidung einer eventuellen Zurückstellung herangezogen werden. Zur Aufbewahrung in der Schülerakte im Rektorat.

 

Entwicklungsbücher

Für jeden Schüler, jede Schülerin gibt es pro Schuljahr ein Entwicklungsbüchlein. Die Klassenlehrerinnen sind verantwortlich für die Vervielfältigung und Aufbewahrung.

Vor den jeweiligen Gesprächsterminen werden die Büchlein an die Kinder ausgehändigt. Gemeinsam in der Klasse oder im Einzelgespräch, wird der Umgang von der Lehrerin erklärt. Die Bearbeitung soll so selbstständig wie möglich erfolgen, da es eine Selbsteinschätzung ist.

Zum Gespräch bringen die Kinder ihr ausgefülltes Entwicklungsbüchlein mit. Es ist Grundlage für das Gespräch. Zur Aufbewahrung gibt es für jeden Schüler, jede Schülerin einen gelben Ordner A5.

 

Lernentwicklungsübersichten

Die Lernentwicklungsübersichten sind vom Klassenlehrer und den Fachlehrern auszufüllen. Sie dokumentieren die Einschätzung der Lehrkräfte.

Klassenlehrerinnen sind verantwortlich für die Vervielfältigung und Aufbewahrung. Vor den jeweiligen Gesprächsterminen werden die Lernentwicklungsübersichten von den Lehrerinnen ausgefüllt. Sie sind Grundlage für das Gespräch.

Auf der Rückseite werden jeweils nach einem Gespräch die Zielvereinbarungen (2-3 Ziele) festgehalten und von allen Anwesenden unterschrieben.

Sollte kein Gespräch mit einem Erziehungsberechtigten stattfinden, können die Gespräche mit den Kindern allein geführt werden und die Lernentwicklungsübersicht als Kopie mit nach Hause gegeben werden.

Vorsicht: Die Lernentwicklungsübersichten ersetzen nicht die Halbjahresinformation in Klasse 3 und 4 oder den Schulbericht zum Halbjahr in Klasse 2. Sie sind kein Zeugnisdokument, sondern ein Teil des Entwicklungsportfolios.

 

[1] Siehe Konzeption Kooperation Kindergarten