FSJ an der Schule
Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann an einer Schule absolviert werden. In Zusammenarbeit mit den Freiwilligendiensten Süd wurden die Tätigkeitsfelder definiert. Die Gemeinde hat die Stelle geschaffen und kommt dafür auf, um den Kindern an der Grundschule Ebenweiler mehr Möglichkeiten zu bieten. In diesem Jahr ist Nina unsere FSJlerin.
Regelmäßige Tätigkeiten und Unterstützung des Fachpersonals (70%)
Unterricht:
* Unterstützung im Unterricht
* Beaufsichtigung von Kleingruppen in Arbeitsphasen
* Unterstützung von förderbedürftigen Kindern im Unterricht, individuelle Hilfestellung bei Einzelförderung, Betreuung von Gruppen bei Trennstunden (JÜ Klasse3/4 gemischt)
Schulsozialarbeit:
* wöchentliche Stunde für jede Klasse im Stundenplan integriert (gemeinsam mit Klassenlehrer) zum Training sozialer Kompetenzen - Umsetzung des Sozialcurriculums
* Sprechstunden für Kinder anbieten
Ganztag:
* Betreuung der Schüler in Pausen und Freispielzeiten
* Hausaufgabenbetreuung im Ganztag
* Unterstützung im Ganztag - Nachmittagsbetreuung
Unregelmäßige Tätigkeiten (10-15%)
* Mitgestaltung und Planung von Projekttagen oder einer Projektwoche zum sozialen Miteinander - Sozialcurriculum
* Inventarisierungsarbeiten, Sortieren, Aufräumen
* Mithilfe und Mitgestaltung bei Schulfesten, Ausflügen, außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Wahltätigkeiten – Wunschtätigkeiten (10-15%)
* Nachmittagsangebote für den Ganztag (AG - offener Treff - Kindercafe…)
* Kleinprojekte mit Kleingruppen
* Teilnahme an schulinternen Fortbildungen
Wir freuen uns über Deine Bewerbung für das Schuljahr 2023/2024.
Beratungskonzeption
Schüler - Eltern
Ziele
Kontinuierlicher Austausch zwischen Elternhaus und Schule besonders im persönlichen Gespräch, um das Kind bestmöglich zu fördern, zu fordern und um der Entwicklung seiner Persönlichkeit gerecht zu werden.
Grundsätze
• Missverständnisse ausräumen
• Gemeinsam Lösungen finden: „An einem Strang ziehen“
• Persönliche Beratungen sind vertraulich
• Informationen an die Eltern durch Elternabende und Schulmanager.
• Entwicklungsgespräche Angebot 2Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf
• Entwicklungsportfolios über den gesamte Beratungszeitraum
• auf Anfrage seitens Elternhauses oder Lehrkraft /Schulleitung zusätzliche Informationsangebote zur Lern- und Entwicklungsberatung - auch telefonisch.
• Grundsätzlich stehen alle Lehrerinnen und Lehrer für ein Gespräch zur Verfügung. Mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern können die Eltern über die KlassenlehrerInnen, das Sekretariat oder über Ihr Kind in Verbindung treten.
• beratende Begleitung des Elternhauses ab der Vorschulzeit - hier gemeinsam mit den Erzieherinnen bezüglich Einschulung und Schuleinstieg.[1]
• Beratungsgespräch zum Übergang auf die weiterführende Schule zwischen Klassenlehrkraft und Elternhaus (ca. 30 Minuten).
• auf Wunsch Begabungstests und zusätzliche Beratung durch besonders ausgebildete Beratungslehrkräfte, bzw. Zusammenarbeit der Lehrkraft mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle, Jugendamt, Schulsozialarbeiterin, Kooperationslehrkraft, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ergotherapeuten, Logopäden.
• Dokumentation der Beratungsgespräche
Maßnahmen
|
Informationen durch Elternabende |
Individualberatung |
Zusätzlicher Bedarf |
Vorschüler |
1. Im September Vorstellung der Konzeption Kooperation 2. Im Dezember Informationen zur Einschulung 3. Im Juli Elternabend zur Einschulung, Abläufe in der Klasse, Vorstellung der Klassenlehrerin |
Im Rahmen der Kooperationskonzeption - wöchentlich zwischen ErzieherInnen und LehrerInnen - mindestens 2 Mal vor Einschulung mit Eltern |
- Bei Auffälligkeiten im Lernen, Arbeiten oder Verhalten werden zusätzliche Gespräche geführt. Diese können sowohl von Eltern, als auch von Lehrern oder Schülern einberufen werden. Sie müssen von der Schule dokumentiert werden.
- Zur Unterstützung können von beiden Seiten Fachberater hinzugezogen werden. - Beratungslehrerinnen - Kooperation Leopoldschule - Hektor Akademie - psychologische Beratungsstelle
|
Klasse 1 |
1. Im Juli Informationen zur Klasse 2. Im Oktober Klassenpflegschaft 3. Im März Klassenpflegschaft |
- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer - Selbsteinschätzung - Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf, Angebote im November und April |
|
Klasse 2 |
1. Im Oktober Klassenpflegschaft 2. Im März Klassenpflegschaft |
- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer - Selbsteinschätzung - Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf Das 1. Gespräch im Januar ist in Klasse 2 verbindlich, da es den Schulbericht zum Halbjahr ersetzt! Sollte kein Gespräch stattfinden, muss ein Schulbericht zum Halbjahr erstellt werden. 2. Gesprächsangebot im Juni. |
|
Klasse 3 |
1. Im Oktober Klassenpflegschaft 2. Im März Klassenpflegschaft |
- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer - Selbsteinschätzung - Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf, Angebote in November und April |
|
Klasse 4 |
1. Im Oktober Klassenpflegschaft 2. Im November weiterführende Schulen 3. Im März Klassenpflegschaft |
- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer - Selbsteinschätzung - Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind - auf Bedarf, Angebote in November und Januar - Beratungsgespräche zur GS Empfehlung |
- Bei Auffälligkeiten im Lernen werden zusätzliche Gespräche geführt - Beratungslehrer können von Eltern hinzugezogen werden |
Übergang |
|
Die Dokumentation über die Entwicklungsberatung (Entwicklungsportfolios) in der Grundschule wird an die Eltern ausgehändigt und kann zu Gesprächen herangezogen werden. |
Notwendige Informationen werden direkt an die weiterführende Schule weitergegen. |
Umsetzung
Beobachtungsbogen Vorschüler
Er wird von der Kooperationslehrkraft innerhalb des ersten Halbjahres auf Grundlage von Beobachtungen und Gesprächen mit den Erzieherinnen ausgefüllt. Kann für die Entscheidung einer eventuellen Zurückstellung herangezogen werden. Zur Aufbewahrung in der Schülerakte im Rektorat.
Entwicklungsbücher
Für jeden Schüler, jede Schülerin gibt es pro Schuljahr ein Entwicklungsbüchlein. Die Klassenlehrerinnen sind verantwortlich für die Vervielfältigung und Aufbewahrung.
Vor den jeweiligen Gesprächsterminen werden die Büchlein an die Kinder ausgehändigt. Gemeinsam in der Klasse oder im Einzelgespräch, wird der Umgang von der Lehrerin erklärt. Die Bearbeitung soll so selbstständig wie möglich erfolgen, da es eine Selbsteinschätzung ist.
Zum Gespräch bringen die Kinder ihr ausgefülltes Entwicklungsbüchlein mit. Es ist Grundlage für das Gespräch. Zur Aufbewahrung gibt es für jeden Schüler, jede Schülerin einen gelben Ordner A5.
Lernentwicklungsübersichten
Die Lernentwicklungsübersichten sind vom Klassenlehrer und den Fachlehrern auszufüllen. Sie dokumentieren die Einschätzung der Lehrkräfte.
Klassenlehrerinnen sind verantwortlich für die Vervielfältigung und Aufbewahrung. Vor den jeweiligen Gesprächsterminen werden die Lernentwicklungsübersichten von den Lehrerinnen ausgefüllt. Sie sind Grundlage für das Gespräch.
Auf der Rückseite werden jeweils nach einem Gespräch die Zielvereinbarungen (2-3 Ziele) festgehalten und von allen Anwesenden unterschrieben.
Sollte kein Gespräch mit einem Erziehungsberechtigten stattfinden, können die Gespräche mit den Kindern allein geführt werden und die Lernentwicklungsübersicht als Kopie mit nach Hause gegeben werden.
Vorsicht: Die Lernentwicklungsübersichten ersetzen nicht die Halbjahresinformation in Klasse 3 und 4 oder den Schulbericht zum Halbjahr in Klasse 2. Sie sind kein Zeugnisdokument, sondern ein Teil des Entwicklungsportfolios.
[1] Siehe Konzeption Kooperation Kindergarten
Schulweg
Schulweg
Der Schulweg ist vor allem Sache der Eltern. "Den Schulweg" gibt es nicht, jedes Kind legt seinen eigenen Weg zurück, je nach Wohngegend gestaltet er sich gefährlicher oder eher unproblematisch. Schulwegtraining geht von der konkreten Situation vor Ort aus. Sie, als Eltern, erkunden den sichersten Weg und üben ihn gemeinsam mit Ihrem Sohn/ihrer Tochter. Mögliche Gefahrenpunkte werden besonders angesprochen und geübt. Ihr Kind muss wissen, dass der festgelegte Weg verbindlich ist. Auch sollte darüber gesprochen werden, wie man sich verhält, wenn es zu unvorhergesehenen Störungen kommt, z.B. einer kurzfristigen Sperrung des Gehwegs oder einem Ampelausfall.
Fahrrad und Roller
Unter 9 Jahren dürfen Ihre Kinder nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das heißt auch mit dem Roller oder Fahrrad müssen die Kinder den Gehweg benutzen. So steht es in der STVO. Wir als Schule können nichts verbieten, aber auf die Gefahren hinweisen.
Parken an der Grundschule
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die meisten unserer Schulkinder zu Fuß nach Hause gehen. Sollten Sie Ihr Kind einmal mit dem Auto holen oder bringen, parken Sie bitte nicht auf dem Schulhof und achten Sie auf unsere kleinen Fußgänger.
Bitte überlassen Sie den Lehrern die Lehrerparkplätze!
Im Schulhaus
Die Schultasche
Wir wollen nicht, dass die Kinder zu viel in Ihren Schultaschen schleppen müssen. Deshalb kann Ihr Kind seine Bücher und Hefte in seinem Fach im Klassenzimmer aufbewahren. Sollten wir Stunden tauschen, ist es so auch von Vorteil. Die Sachen sind immer in der Schule bereit. Nur die Hausaufgaben werden eingepackt und das was Sie zum Üben zu Hause brauchen.
Bitte achten Sie auf das vollständige Mäppchen, gespitzte Stifte, Schere und Klebestift. Auch der Turnbeutel sollte einmal pro Woche mit nach Hause genommen werden. Machen Sie mit Ihrem Kind dafür einen Tag aus.
Hausschuhe
Wir wollen gemütliche und saubere Klassenräume, deshalb ziehen die Kinder Ihre Straßenschuhe an der Garderobe aus und Hausschuhe an. Die Steintreppen im Schulgebäude sind sehr glatt und kalt, deshalb empfehlen wir rutschfeste Gummisohlen.
Gesundes Frühstück
Unter einem gesunden Frühstück verstehen wir ein ausgewogenes Frühstück mit Obst oder Rohkost, belegten Broten oder Vollkornbrötchen, aber ohne Süßigkeiten und ohne zuckerhaltige Getränke. Ausnahmeregelungen sind Geburtstage oder Feiern in der Klasse. Da wir am Schulfruchtprogramm teilnehmen, gibt es für alle Schülerinnen und Schüler täglich Obst.
Schulregeln
Wie in jedem Haus, gibt es auch bei uns Regeln. Im Sinne des Erziehungsauftrages, bitten wir Sie, uns bei der Einhaltung dieser Regeln zu unterstützen. Die Kinder lernen die Regeln im Haus nach und nach kennen. Von der Klassenlehrerin erhalten Sie die Schulordnung in schriftlicher Form, oder Sie finden Sie auf unserer Homepage.
Gremien der Schule
Klassenpflegschaft
Die sogenannten Elternabende finden mindestens einmal pro Schulhalbjahr statt. Die Einladung erfolgt durch die Klassenlehrerin oder einen Elternvertreter der Klasse, in Absprache mit der Klassenlehrerin.
Beim ersten Klassenpflegschaftsabend im Schuljahr steht die Wahl des Elternvertreters und seines Stellvertreters an. Als gewählter Elternvertreter sind Sie Mitglied des Elternbeirates.
Elternbeirat
Alle gewählten Elternvertreter und deren Stellvertreter sind Mitglieder des Elternbeirats der Grundschule Ebenweiler. Aus ihrer Mitte werden der Elternbeiratsvorsitzende und sein Vertreter bestimmt. Diese beiden sind Mitglieder der Schulkonferenz und Verbindungsglied zwischen Schule und Elternhaus.
Der Elternbeirat unserer Schule ist ein wichtiges Gremium als Sprachrohr der Elternschaft, als Berater für schulische Entscheidungen und Unterstützer bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen, wie St. Martin in Kooperation mit dem KiGa, Adventszauber, Adventsfenster, Fasnet, dem Kinderfest Altshausen und dem Schulfest.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das „gemeinsame Organ“ der Schule. Sie setzt sich zusammen aus der Schulleitung, dem Elternbeiratsvorsitzenden, 2 Elternvertretern, sowie 2 LehrerkollegInnen. Sie berät und beschließt in wichtigen schulischen Angelegenheiten.
Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz besteht aus allen in den Klassen unterrichtenden LehrerInnen. Sie berät und beschließt in Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit einer Klasse z.B. Zeugnis- und Versetzungsentscheidungen, Durchführung von Schulausflügen.