Beratungskonzeption

Schüler - Eltern

 

Ziele

Kontinuierlicher Austausch zwischen Elternhaus und Schule besonders im persönlichen Gespräch, um das Kind bestmöglich zu fördern, zu fordern und um der Entwicklung seiner Persönlichkeit gerecht zu werden.

Grundsätze

 

•       Missverständnisse ausräumen

•       Gemeinsam Lösungen finden: „An einem Strang ziehen“

•       Persönliche Beratungen sind vertraulich

•       Informationen an die Eltern durch Elternabende und Schulmanager.

•       Entwicklungsgespräche Angebot 2Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf

•       Entwicklungsportfolios über den gesamte Beratungszeitraum

•       auf Anfrage seitens Elternhauses oder Lehrkraft /Schulleitung zusätzliche Informationsangebote zur Lern- und Entwicklungsberatung - auch telefonisch.

•       Grundsätzlich stehen alle Lehrerinnen und Lehrer für ein Gespräch zur Verfügung. Mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern können die Eltern über die KlassenlehrerInnen, das Sekretariat oder über Ihr Kind in Verbindung treten.

•       beratende Begleitung des Elternhauses ab der Vorschulzeit - hier gemeinsam mit den Erzieherinnen bezüglich Einschulung und Schuleinstieg.[1]

•       Beratungsgespräch zum Übergang auf die weiterführende Schule zwischen Klassenlehrkraft und Elternhaus (ca. 30 Minuten).

•       auf Wunsch Begabungstests und zusätzliche Beratung durch besonders ausgebildete Beratungslehrkräfte, bzw. Zusammenarbeit der Lehrkraft mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle, Jugendamt, Schulsozialarbeiterin, Kooperationslehrkraft, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ergotherapeuten, Logopäden.

•       Dokumentation der Beratungsgespräche

Maßnahmen

 

 

Informationen durch Elternabende

Individualberatung

Zusätzlicher Bedarf

Vorschüler

1. Im September

Vorstellung der Konzeption Kooperation

2. Im Dezember

Informationen zur Einschulung

3. Im Juli

Elternabend zur 

Einschulung, Abläufe in

der Klasse, Vorstellung der 

Klassenlehrerin

Im Rahmen der Kooperationskonzeption

- wöchentlich zwischen ErzieherInnen und

LehrerInnen

- mindestens 2 Mal vor Einschulung mit Eltern

- Bei Auffälligkeiten im Lernen, Arbeiten oder Verhalten werden zusätzliche Gespräche geführt. Diese können sowohl von Eltern, als auch von Lehrern oder Schülern einberufen werden. Sie müssen von der Schule dokumentiert werden.

 

- Zur Unterstützung können von beiden Seiten Fachberater hinzugezogen werden.

- Beratungslehrerinnen

- Kooperation Leopoldschule

- Hektor Akademie

- psychologische Beratungsstelle

 

 

Klasse 1

 

1. Im Juli Informationen zur Klasse

2. Im Oktober Klassenpflegschaft

3. Im März Klassenpflegschaft

 

- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer

- Selbsteinschätzung

- Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf, Angebote im November und 

April

Klasse 2

1. Im Oktober Klassenpflegschaft

2. Im März Klassenpflegschaft

- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer

- Selbsteinschätzung

- Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf

Das 1. Gespräch im Januar ist in Klasse 2 verbindlich, da es den Schulbericht zum Halbjahr ersetzt!

Sollte kein Gespräch stattfinden, muss ein Schulbericht zum Halbjahr erstellt werden.

2. Gesprächsangebot im Juni.

Klasse 3

1. Im Oktober Klassenpflegschaft

2. Im März Klassenpflegschaft

- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer

- Selbsteinschätzung

- Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind – auf Bedarf, Angebote in November und April

Klasse 4

1. Im Oktober Klassenpflegschaft

2. Im November weiterführende Schulen

3. Im März Klassenpflegschaft

- regelmäßiges Individual-feedback durch Lehrer

- Selbsteinschätzung

- Entwicklungsgespräche Angebot 2 Mal jährlich mit Eltern und Kind - auf Bedarf, 

Angebote in November und Januar

- Beratungsgespräche zur GS Empfehlung

- Bei Auffälligkeiten im Lernen werden zusätzliche Gespräche geführt

- Beratungslehrer können von Eltern hinzugezogen werden

Übergang

 

Die Dokumentation über die Entwicklungsberatung (Entwicklungsportfolios) in der Grundschule wird an die Eltern ausgehändigt und kann zu Gesprächen herangezogen werden.

Notwendige Informationen werden direkt an die weiterführende Schule weitergegen.

 

Umsetzung

Beobachtungsbogen Vorschüler

Er wird von der Kooperationslehrkraft innerhalb des ersten Halbjahres auf Grundlage von Beobachtungen und Gesprächen mit den Erzieherinnen ausgefüllt. Kann für die Entscheidung einer eventuellen Zurückstellung herangezogen werden. Zur Aufbewahrung in der Schülerakte im Rektorat.

 

Entwicklungsbücher

Für jeden Schüler, jede Schülerin gibt es pro Schuljahr ein Entwicklungsbüchlein. Die Klassenlehrerinnen sind verantwortlich für die Vervielfältigung und Aufbewahrung.

Vor den jeweiligen Gesprächsterminen werden die Büchlein an die Kinder ausgehändigt. Gemeinsam in der Klasse oder im Einzelgespräch, wird der Umgang von der Lehrerin erklärt. Die Bearbeitung soll so selbstständig wie möglich erfolgen, da es eine Selbsteinschätzung ist.

Zum Gespräch bringen die Kinder ihr ausgefülltes Entwicklungsbüchlein mit. Es ist Grundlage für das Gespräch. Zur Aufbewahrung gibt es für jeden Schüler, jede Schülerin einen gelben Ordner A5.

 

Lernentwicklungsübersichten

Die Lernentwicklungsübersichten sind vom Klassenlehrer und den Fachlehrern auszufüllen. Sie dokumentieren die Einschätzung der Lehrkräfte.

Klassenlehrerinnen sind verantwortlich für die Vervielfältigung und Aufbewahrung. Vor den jeweiligen Gesprächsterminen werden die Lernentwicklungsübersichten von den Lehrerinnen ausgefüllt. Sie sind Grundlage für das Gespräch.

Auf der Rückseite werden jeweils nach einem Gespräch die Zielvereinbarungen (2-3 Ziele) festgehalten und von allen Anwesenden unterschrieben.

Sollte kein Gespräch mit einem Erziehungsberechtigten stattfinden, können die Gespräche mit den Kindern allein geführt werden und die Lernentwicklungsübersicht als Kopie mit nach Hause gegeben werden.

Vorsicht: Die Lernentwicklungsübersichten ersetzen nicht die Halbjahresinformation in Klasse 3 und 4 oder den Schulbericht zum Halbjahr in Klasse 2. Sie sind kein Zeugnisdokument, sondern ein Teil des Entwicklungsportfolios.

 

[1] Siehe Konzeption Kooperation Kindergarten