Verlässliche Grundschule
Im Sinne der verlässlichen Grundschule wird jede Unterrichtsstunde nach Plan gehalten oder vertreten, wenn die entsprechende Lehrkraft nicht anwesend sein kann. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Kind immer nach Plan Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende hat.
In Ausnahmefällen können Nachmittagsstunden entfallen, dann werden Sie allerdings frühzeitig schriftlich benachrichtigt. Für den Ausfall von AGs sind die jeweiligen Kursleiter verantwortlich. Auch hier versuchen wir Sie rechtzeitig zu informieren, sollte dies der Fall sein.
Das Betreuungsangebot kann in solchen Fällen von Ihnen genutzt werden.
Hier zu den Informationen vom zuständigen Regierungspräsidium.
Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus beginnt die Aufsichtspflicht auf dem Schulgelände 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und gilt bis Unterrichtsende. Die Lehrkräfte kontrollieren nicht von wem und wann die Schülerinnen und Schüler abgeholt werden.
Jede Pause wird von den Lehrkräften beaufsichtigt.