Einschulung
Elternabend
Der erste Elternabend für neue Erstklasseltern findet noch im vorausgehenden Schuljahr statt.
Die zukünfige Klassenlehrerin gibt über den Kindergarten die Einladung und den Termin raus.
Wenn der Termin schon feststeht, finden Sie ihn auch im Kalender.
An diesem ersten Elternabend erfahren Sie Grundsätze über die Schule, pädagogische Leitgedanken, Organisatorisches und bekommen eine Einkaufsliste.
Einladung zum Elternabend 2018
Einschulungsfeier
Der erste Schultag für die neuen Erstklässler beginnt mit einem gemeinsamen ökumenischen Gottesdienst in der kath. Kirche in Ebenweiler. Dort findet auch eine kleine Aufnahmefeier statt. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule begrüßen die Schulanfänger. Für die Eltern, Geschwister und Gäste bieten wir in der Schulküche und den Betreuungsräumen Kaffee und Butterbrezeln und andere Leckereien an.
Zu diesem besonderen Tag sind selbstverständlich alle Gäste herzlich willkommen. Auch Geschwisterkinder, welche bei uns an der Schule sind und gerne an der Feier teilnehmen, werden auf Wunsch an diesem Tag vom Unterricht befreit. Der genaue Ablauf wird am Elternabend bekannt gegeben.
Damit der Schuleinstieg für die Kinder leichter wird und sie Lust darauf bekommen, arbeiten Erzieherinnen und Kooperationslehrerin so eng wie möglich zusammen.
Unterrichtszeiten
Zeit |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
7.15 - 7.45 |
Kernzeit Betreuung | ||||
7.45 - 8.00 | Ankommen im Klassenzimmer | ||||
8.00 - 8.45 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
8.45 - 9.30 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
9.30 - 9.45 |
Vesperpause |
||||
9.45-10.30 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
10.30 - 10.45 |
Bewegungs- und Spielpause |
||||
10.45 - 11.30 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
11.30 - 12.15 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
12.15 - 13.00 |
Betreuung und Mittagessen | ||||
13.00 - 14.00 |
Hausaufgabenbetreuung | ||||
14.00 - 14.45 |
Unterricht |
AG oder Betreuung |
AG oder Betreuung |
AG oder Betreuung |
|
14.45 -15.30 |
Unterricht |
AG oder Betreuung |
AG oder Betreuung |
AG oder Betreuung |
|
Zuständigkeiten
Sicherheitsbeauftragte |
Frau Wieser |
Kooperationslehrerin Kindergarten |
Frau Wolfensberger |
Kooperationslehrerin weiterführende Schulen |
Frau Hafner / Frau Moosherr |
Beauftragte für Chancengleichheit | Frau Mayer |
Beauftragte für Suchtprävention | Frau Wolfensberger |
Sportfachbeauftragte |
Frau Hafner |
Beauftragte für Schulobst | Betreuerinnen |
Netzwerkbetreuung | Herr Lachenmaier |
Beauftragter für Multimedia | Herr Lachenmaier |
Homepage | Frau Moosherr/ Frau Wohlfahrt |
Beauftragte für Erste Hilfe | Frau Hafner |
Datenschutzbeauftragter | Herr Schmid vom SSA Markdorf |
Freistellungen
Krankmeldung und Arzttermine
Damit wir wissen, aus welchem Grund Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, entschuldigen Sie bitte Ihr Kind über den Schulmanger bis spätestens 7.45 Uhr des 1. Krankheitstages. Bitte halten Sie sich konsequent an diese Regelung, da wir bei unentschuldigt fehlenden Kindern gehalten sind, den Verbleib der Kinder zu klären.
Kurzzeitige Krankmeldungen benötigen keine Bescheinigung vom Arzt. Ab dem vierten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Für Arzttermine, die im Voraus vereinbart werden und die während der Schulzeit stattfinden, brauchen Sie das Einverständnis der Klassenlehrerin.
Freistellung vom Sportunterricht
Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, wird nur auf rechtzeitigen Antrag Ihrerseits Befreiung gewährt.
Religiöse Feiertage
Jeder nicht christlichen Religionsgemeinschaft stehen pro Schuljahr zwei unterrichtsfreie Tage aus religiösen Gründen zu. Sie können bei der Schulleitung Unterrichtfrei beantragen. Dieser Antrag muss mindestens 14 Tage im Voraus geschehen.
Sonstige Befreiungen
In besonderen Fällen können Sie bei der Schulleitung eine Befreiung vom Unterricht beantragen. Diese ist vor dem gewünschten Zeitraum mit Begründung schriftlich einzureichen. Familiäre Angelegenheiten, wie Mutter-Kind-Kuren, Hochzeiten oder Beerdigungen werden in der Regel genehmigt.
Elterninfos
nformationsbriefe | Veranstaltungen | Sonstiges | Materiallisten |
Elterninfo 7 2018/19 | Bewirtung Einschulung | ||
Elterninfo 6 2018/19 | Klasse 2 | ||
Elterninfo 5 2018/19 | Kinderfest Altshausen | Ferien 2018/2019 | Klasse 3 |
Elterninfo 4 2018/19 | Klasse 4 | ||
Elterninfo 3 2018/19 | |||
Elterninfo 2 2018/19 | Advent | ||
Elterninfo 1 2018/19 | Fredderiktage |
Informationsbriefe | Veranstaltungen | Sonstiges | Materiallisten |
Elterninfo 7 2017/18 | Bewirtung Einschulung | ||
Elterninfo 6 2017/18 | Sponsorenlauf | Klasse 2 | |
Elterninfo 5 2017/18 | Advent | Ferien 2017/18 | Klasse 3 |
Elterninfo 4 2017/18 | Frederiktage 2017 | Klasse 4 | |
Elterninfo 3 2017/18 | Schulfest | ||
Elterninfo 2 2017/18 | Fahrradausbildung | ||
Elterninfo 1 2017/18 |
Informationsbriefe | Veranstaltungen | Sonstiges | Materiallisten |
Elterninfo 7 2016/17 | Bewirtung Einschulung | ||
Elterninfo 6 2016/17 | St. Martin | Sponsorenlauf | Klasse 2 |
Elterninfo 5 2016/17 | Advent | Ferien 2016/17 | Klasse 3 |
Elterninfo 4 2016/17 | Frederiktage 2016 | Klasse 4 | |
Elterninfo 3 2016/17 | Kinderfest 2017 | ||
Elterninfo 2 2016/17 | Fahrradausbildung | ||
Elterninfo 1 2016/17 |
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz setzt sich im Schuljahr 2023/24 nach §2 der Schulkonferenzenordnung aus folgenden Mitgliedern zusammen.
Erster Vorsitzender |
Schulleitung Frau Moosherr |
Zweiter Vorsitzender |
Vorsitzende der Elternvertreter Frau Strobel
|
Zwei Vertreter aus dem Lehrerkollegium | Frau Wolfensberger, Frau Wieser |
Zwei Vertreter des Elternbeirates | Frau Damoune, Frau Münch |
Informationen zur Wahl und den Aufgaben der Schulkonferenz
finden Sie in der Verordnung des Kultusministeriums für Schulkonferenzen an öffentlichen Schulen
(Schulkonferenzordnung).