Einschulung

Veröffentlicht: Mittwoch, 18. Mai 2016

Elternabend

Der erste Elternabend für neue Erstklasseltern findet noch im vorausgehenden Schuljahr statt.

Die zukünfige Klassenlehrerin gibt über den Kindergarten die Einladung und den Termin raus.

Wenn der Termin schon feststeht, finden Sie ihn auch im Kalender.

An diesem ersten Elternabend erfahren Sie Grundsätze über die Schule, pädagogische Leitgedanken, Organisatorisches und bekommen eine Einkaufsliste.

Einladung zum Elternabend 2018

Einschulungsfeier

Der erste Schultag für die neuen Erstklässler beginnt mit einem gemeinsamen ökumenischen Gottesdienst in der kath. Kirche in Ebenweiler. Dort findet auch eine kleine Aufnahmefeier statt. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule begrüßen die Schulanfänger. Für die Eltern, Geschwister und Gäste bieten wir in der Schulküche und den Betreuungsräumen Kaffee und Butterbrezeln und andere Leckereien an.

Zu diesem besonderen Tag sind selbstverständlich alle Gäste herzlich willkommen. Auch Geschwisterkinder, welche bei uns an der Schule sind und gerne an der Feier teilnehmen, werden auf Wunsch an diesem Tag vom Unterricht befreit. Der genaue Ablauf wird am Elternabend bekannt gegeben.

Damit der Schuleinstieg für die Kinder leichter wird und sie Lust darauf bekommen, arbeiten Erzieherinnen und Kooperationslehrerin so eng wie möglich zusammen.

 

Unterrichtszeiten

Veröffentlicht: Mittwoch, 18. Mai 2016

 

                                                                                 

Zeit

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

7.15 - 7.45

Kernzeit Betreuung
7.45 - 8.00 Ankommen im Klassenzimmer

8.00 - 8.45

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

8.45 - 9.30

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

9.30 - 9.45

Vesperpause

9.45-10.30

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

10.30 - 10.45

Bewegungs- und Spielpause

10.45 - 11.30

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

11.30 - 12.15

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

Unterricht

12.15 - 13.00

Betreuung und Mittagessen

13.00 - 14.00

Hausaufgabenbetreuung

14.00 - 14.45

Unterricht

AG oder Betreuung

AG oder Betreuung

AG oder Betreuung

 

14.45 -15.30

Unterricht

AG oder Betreuung

AG oder Betreuung

AG oder Betreuung

 

 

Zuständigkeiten

Veröffentlicht: Mittwoch, 18. Mai 2016
Sicherheitsbeauftragte

Frau Wieser

Kooperationslehrerin Kindergarten

Frau Wolfensberger

Kooperationslehrerin weiterführende Schulen

Frau Hafner / Frau Moosherr
Beauftragte für Chancengleichheit Frau Mayer
Beauftragte für Suchtprävention Frau Wolfensberger
Sportfachbeauftragte

Frau Hafner

Beauftragte für Schulobst Betreuerinnen
Netzwerkbetreuung Herr Lachenmaier
Beauftragter für Multimedia Herr Lachenmaier
Homepage Frau Moosherr/ Frau Wohlfahrt
Beauftragte für Erste Hilfe Frau Hafner
Datenschutzbeauftragter Herr Schmid vom SSA Markdorf

 

Freistellungen

Veröffentlicht: Mittwoch, 18. Mai 2016

Krankmeldung und Arzttermine

Damit wir wissen, aus welchem Grund Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, entschuldigen Sie bitte Ihr Kind über den Schulmanger bis spätestens 7.45 Uhr des 1. Krankheitstages. Bitte halten Sie sich konsequent an diese Regelung, da wir bei unentschuldigt fehlenden Kindern gehalten sind, den Verbleib der Kinder zu klären.

Kurzzeitige Krankmeldungen benötigen keine Bescheinigung vom Arzt. Ab dem vierten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Für Arzttermine, die im Voraus vereinbart werden und die während der Schulzeit stattfinden, brauchen Sie das Einverständnis der Klassenlehrerin.

Freistellung vom Sportunterricht

Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, wird nur auf rechtzeitigen Antrag Ihrerseits Befreiung gewährt.

Religiöse Feiertage

Jeder nicht christlichen Religionsgemeinschaft stehen pro Schuljahr zwei unterrichtsfreie Tage aus religiösen Gründen zu. Sie können bei der Schulleitung Unterrichtfrei beantragen. Dieser Antrag muss mindestens 14 Tage im Voraus geschehen.

Sonstige Befreiungen

In besonderen Fällen können Sie bei der Schulleitung eine Befreiung vom Unterricht beantragen. Diese ist vor dem gewünschten Zeitraum mit Begründung schriftlich einzureichen. Familiäre Angelegenheiten, wie Mutter-Kind-Kuren, Hochzeiten oder Beerdigungen werden in der Regel genehmigt.

Elterninfos

Veröffentlicht: Mittwoch, 18. Mai 2016

 

 

nformationsbriefe Veranstaltungen Sonstiges Materiallisten
Elterninfo 7 2018/19   Bewirtung Einschulung

Klasse 1

Elterninfo 6 2018/19     Klasse 2
Elterninfo 5 2018/19 Kinderfest Altshausen Ferien 2018/2019 Klasse 3
Elterninfo 4 2018/19     Klasse 4
Elterninfo 3 2018/19      
Elterninfo 2 2018/19 Advent    
Elterninfo 1 2018/19 Fredderiktage    

 

 

 

Informationsbriefe Veranstaltungen Sonstiges Materiallisten
Elterninfo 7 2017/18   Bewirtung Einschulung

Klasse 1

Elterninfo 6 2017/18   Sponsorenlauf Klasse 2
Elterninfo 5 2017/18 Advent Ferien 2017/18 Klasse 3
Elterninfo 4 2017/18   Frederiktage 2017 Klasse 4
Elterninfo 3 2017/18 Schulfest    
Elterninfo 2 2017/18 Fahrradausbildung    
Elterninfo 1 2017/18      

 

 

 

Informationsbriefe Veranstaltungen Sonstiges Materiallisten
Elterninfo 7 2016/17   Bewirtung Einschulung

Klasse 1

Elterninfo 6 2016/17 St. Martin Sponsorenlauf Klasse 2
Elterninfo 5 2016/17 Advent Ferien 2016/17 Klasse 3
Elterninfo 4 2016/17   Frederiktage 2016 Klasse 4
Elterninfo 3 2016/17   Kinderfest 2017  
Elterninfo 2 2016/17 Fahrradausbildung    
Elterninfo 1 2016/17      

     

Schulkonferenz

Veröffentlicht: Mittwoch, 18. Mai 2016

Die Schulkonferenz setzt sich im Schuljahr 2023/24 nach §2 der Schulkonferenzenordnung aus folgenden Mitgliedern zusammen.

Erster Vorsitzender

Schulleitung

Frau Moosherr

Zweiter Vorsitzender

Vorsitzende der Elternvertreter

Frau Strobel 

 

Zwei Vertreter aus dem Lehrerkollegium Frau Wolfensberger, Frau Wieser
Zwei Vertreter des Elternbeirates Frau Damoune, Frau Münch

 

Informationen zur Wahl und den Aufgaben der Schulkonferenz

finden Sie in der Verordnung des Kultusministeriums für Schulkonferenzen an öffentlichen Schulen
(Schulkonferenzordnung).