Freistellungen

Krankmeldung und Arzttermine

Damit wir wissen, aus welchem Grund Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, entschuldigen Sie bitte Ihr Kind über den Schulmanger bis spätestens 7.45 Uhr des 1. Krankheitstages. Bitte halten Sie sich konsequent an diese Regelung, da wir bei unentschuldigt fehlenden Kindern gehalten sind, den Verbleib der Kinder zu klären.

Kurzzeitige Krankmeldungen benötigen keine Bescheinigung vom Arzt. Ab dem vierten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Für Arzttermine, die im Voraus vereinbart werden und die während der Schulzeit stattfinden, brauchen Sie das Einverständnis der Klassenlehrerin.

Freistellung vom Sportunterricht

Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, wird nur auf rechtzeitigen Antrag Ihrerseits Befreiung gewährt.

Religiöse Feiertage

Jeder nicht christlichen Religionsgemeinschaft stehen pro Schuljahr zwei unterrichtsfreie Tage aus religiösen Gründen zu. Sie können bei der Schulleitung Unterrichtfrei beantragen. Dieser Antrag muss mindestens 14 Tage im Voraus geschehen.

Sonstige Befreiungen

In besonderen Fällen können Sie bei der Schulleitung eine Befreiung vom Unterricht beantragen. Diese ist vor dem gewünschten Zeitraum mit Begründung schriftlich einzureichen. Familiäre Angelegenheiten, wie Mutter-Kind-Kuren, Hochzeiten oder Beerdigungen werden in der Regel genehmigt.