Religionsunterricht

Bei der Schulanmeldung haben Sie angegeben, ob und an welchem Religionsunterricht Ihr Kind teilnehmen soll.

Nach Ihren Angaben haben wir die Kinder eingeteilt.

Wenn Sie Ihr Kind nun zum Religionsunterricht an- oder abmelden möchten, so ist dies in den ersten zwei Schulwochen eines Halbjahres möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. 

Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben unterrichtsfrei und können an der Schule betreut werden. Anmeldungen werden von der Religionsfachkraft und der Schulleitung bestätigt. Abmeldungen werden nur aus Glaubens- oder Gewissensgründen gestattet.

Den Ab- oder Anmeldebogen mit schulrechtlichen Grundlagen finden Sie hier.