Schulweg

Veröffentlicht: Montag, 24. September 2018

Schulweg

Der Schulweg ist vor allem Sache der Eltern. "Den Schulweg" gibt es nicht, jedes Kind legt seinen eigenen Weg zurück, je nach Wohngegend gestaltet er sich gefährlicher oder eher unproblematisch. Schulwegtraining geht von der konkreten Situation vor Ort aus. Sie, als Eltern, erkunden den sichersten Weg und üben ihn gemeinsam mit Ihrem Sohn/ihrer Tochter. Mögliche Gefahrenpunkte werden besonders angesprochen und geübt. Ihr Kind muss wissen, dass der festgelegte Weg verbindlich ist. Auch sollte darüber gesprochen werden, wie man sich verhält, wenn es zu unvorhergesehenen Störungen kommt, z.B. einer kurzfristigen Sperrung des Gehwegs oder einem Ampelausfall.

Fahrrad und Roller

Unter 9 Jahren dürfen Ihre Kinder nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das heißt auch mit dem Roller oder Fahrrad müssen die Kinder den Gehweg benutzen. So steht es in der STVO. Wir als Schule können nichts verbieten, aber auf die Gefahren hinweisen.

Parken an der Grundschule

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die meisten unserer Schulkinder zu Fuß nach Hause gehen. Sollten Sie Ihr Kind einmal mit dem Auto holen oder bringen, parken Sie bitte nicht auf dem Schulhof und achten Sie auf unsere kleinen Fußgänger.

Bitte überlassen Sie den Lehrern die Lehrerparkplätze!

Im Schulhaus

Veröffentlicht: Montag, 24. September 2018

Die Schultasche

Wir wollen nicht, dass die Kinder zu viel in Ihren Schultaschen schleppen müssen. Deshalb kann Ihr Kind seine Bücher und Hefte in seinem Fach im Klassenzimmer aufbewahren. Sollten wir Stunden tauschen, ist es so auch von Vorteil. Die Sachen sind immer in der Schule bereit. Nur die Hausaufgaben werden eingepackt und das was Sie zum Üben zu Hause brauchen.

Bitte achten Sie auf das vollständige Mäppchen, gespitzte Stifte, Schere und Klebestift. Auch der Turnbeutel sollte einmal pro Woche mit nach Hause genommen werden. Machen Sie mit Ihrem Kind dafür einen Tag aus.

Hausschuhe

Wir wollen gemütliche und saubere Klassenräume, deshalb ziehen die Kinder Ihre Straßenschuhe an der Garderobe aus und Hausschuhe an. Die Steintreppen im Schulgebäude sind sehr glatt und kalt, deshalb empfehlen wir rutschfeste Gummisohlen.

Gesundes Frühstück

Unter einem gesunden Frühstück verstehen wir ein ausgewogenes Frühstück mit Obst oder Rohkost, belegten Broten oder Vollkornbrötchen, aber ohne Süßigkeiten und ohne zuckerhaltige Getränke. Ausnahmeregelungen sind Geburtstage oder Feiern in der Klasse. Da wir am Schulfruchtprogramm teilnehmen, gibt es für alle Schülerinnen und Schüler täglich Obst.

Schulregeln

Wie in jedem Haus, gibt es auch bei uns Regeln. Im Sinne des Erziehungsauftrages, bitten wir Sie, uns bei der Einhaltung dieser Regeln zu unterstützen. Die Kinder lernen die Regeln im Haus nach und nach kennen. Von der Klassenlehrerin erhalten Sie die Schulordnung in schriftlicher Form, oder Sie finden Sie auf unserer Homepage.

Gremien der Schule

Veröffentlicht: Montag, 24. September 2018

Klassenpflegschaft

Die sogenannten Elternabende finden mindestens einmal pro Schulhalbjahr statt. Die Einladung erfolgt durch die Klassenlehrerin oder einen Elternvertreter der Klasse, in Absprache mit der Klassenlehrerin.

Beim ersten Klassenpflegschaftsabend im Schuljahr steht die Wahl des Elternvertreters und seines Stellvertreters an. Als gewählter Elternvertreter sind Sie Mitglied des Elternbeirates.

Elternbeirat

Alle gewählten Elternvertreter und deren Stellvertreter sind Mitglieder des Elternbeirats der Grundschule Ebenweiler. Aus ihrer Mitte werden der Elternbeiratsvorsitzende und sein Vertreter bestimmt. Diese beiden sind Mitglieder der Schulkonferenz und Verbindungsglied zwischen Schule und Elternhaus.

Der Elternbeirat unserer Schule ist ein wichtiges Gremium als Sprachrohr der Elternschaft, als Berater für schulische Entscheidungen und Unterstützer bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen, wie St. Martin in Kooperation mit dem KiGa, Adventszauber, Adventsfenster, Fasnet, dem Kinderfest Altshausen und dem Schulfest.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das „gemeinsame Organ“ der Schule. Sie setzt sich zusammen aus der Schulleitung, dem Elternbeiratsvorsitzenden, 2 Elternvertretern, sowie 2 LehrerkollegInnen. Sie berät und beschließt in wichtigen schulischen Angelegenheiten.

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz besteht aus allen in den Klassen unterrichtenden LehrerInnen. Sie berät und beschließt in Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit einer Klasse z.B. Zeugnis- und Versetzungsentscheidungen, Durchführung von Schulausflügen.

Meldepflicht

Veröffentlicht: Montag, 24. September 2018

Wie auch Kopfläuse gibt es einige Krankheiten, die unter die Meldepflicht fallen. Das heißt, es ist Ihre Aufgabe unsere Einrichtung über eine dieser Krankheiten zu informieren und unsere Aufgabe diese Meldung an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten.

Meldepflichtige Krankheiten sind unter anderem Windpocken, Hand-Mund-Fuß-Krankheit, Scharlach, Hepatitis, Mumps, Masern, Ringelröteln. Alle Meldepflichtigen Krankheiten finden Sie auf der Homepage des RKIs.

 

Religionsunterricht

Veröffentlicht: Montag, 24. September 2018

Bei der Schulanmeldung haben Sie angegeben, ob und an welchem Religionsunterricht Ihr Kind teilnehmen soll.

Nach Ihren Angaben haben wir die Kinder eingeteilt.

Wenn Sie Ihr Kind nun zum Religionsunterricht an- oder abmelden möchten, so ist dies in den ersten zwei Schulwochen eines Halbjahres möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. 

Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben unterrichtsfrei und können an der Schule betreut werden. Anmeldungen werden von der Religionsfachkraft und der Schulleitung bestätigt. Abmeldungen werden nur aus Glaubens- oder Gewissensgründen gestattet.

Den Ab- oder Anmeldebogen mit schulrechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Verlässliche Grundschule

Veröffentlicht: Montag, 24. September 2018

Im Sinne der verlässlichen Grundschule wird jede Unterrichtsstunde nach Plan gehalten oder vertreten, wenn die entsprechende Lehrkraft nicht anwesend sein kann. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Kind immer nach Plan Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende hat.

In Ausnahmefällen können Nachmittagsstunden entfallen, dann werden Sie allerdings frühzeitig schriftlich benachrichtigt. Für den Ausfall von AGs sind die jeweiligen Kursleiter verantwortlich. Auch hier versuchen wir Sie rechtzeitig zu informieren, sollte dies der Fall sein.

Das Betreuungsangebot kann in solchen Fällen von Ihnen genutzt werden.

 

Aufsicht

Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus beginnt die Aufsichtspflicht auf dem Schulgelände 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und gilt bis Unterrichtsende. Die Lehrkräfte kontrollieren nicht von wem und wann die Schülerinnen und Schüler abgeholt werden. 

Jede Pause wird von den Lehrkräften beaufsichtigt.