Meldepflicht
Wie auch Kopfläuse gibt es einige Krankheiten, die unter die Meldepflicht fallen. Das heißt, es ist Ihre Aufgabe unsere Einrichtung über eine dieser Krankheiten zu informieren und unsere Aufgabe diese Meldung an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten.
Meldepflichtige Krankheiten sind unter anderem Windpocken, Hand-Mund-Fuß-Krankheit, Scharlach, Hepatitis, Mumps, Masern, Ringelröteln. Alle Meldepflichtigen Krankheiten finden Sie auf der Homepage des RKIs.
Zum Meldeformular vom Gesundheitsamt Ravensburg. Meldung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Religionsunterricht
Bei der Schulanmeldung haben Sie angegeben, ob und an welchem Religionsunterricht Ihr Kind teilnehmen soll.
Nach Ihren Angaben haben wir die Kinder eingeteilt.
Wenn Sie Ihr Kind nun zum Religionsunterricht an- oder abmelden möchten, so ist dies in den ersten zwei Schulwochen eines Halbjahres möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben unterrichtsfrei und können an der Schule betreut werden. Anmeldungen werden von der Religionsfachkraft und der Schulleitung bestätigt. Abmeldungen werden nur aus Glaubens- oder Gewissensgründen gestattet.
Den Ab- oder Anmeldebogen mit schulrechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Verlässliche Grundschule
Im Sinne der verlässlichen Grundschule wird jede Unterrichtsstunde nach Plan gehalten oder vertreten, wenn die entsprechende Lehrkraft nicht anwesend sein kann. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Kind immer nach Plan Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende hat.
In Ausnahmefällen können Nachmittagsstunden entfallen, dann werden Sie allerdings frühzeitig schriftlich benachrichtigt. Für den Ausfall von AGs sind die jeweiligen Kursleiter verantwortlich. Auch hier versuchen wir Sie rechtzeitig zu informieren, sollte dies der Fall sein.
Das Betreuungsangebot kann in solchen Fällen von Ihnen genutzt werden.
Hier zu den Informationen vom zuständigen Regierungspräsidium.
Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus beginnt die Aufsichtspflicht auf dem Schulgelände 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und gilt bis Unterrichtsende. Die Lehrkräfte kontrollieren nicht von wem und wann die Schülerinnen und Schüler abgeholt werden.
Jede Pause wird von den Lehrkräften beaufsichtigt.
Klassen
Schuljahr 2024/25
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 2024/25 70 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich in diesem Schuljahr auf vier Klassen. Klasse 1 mit 18 SchülerInnen, Klasse 2 mit 13 SchülerInnen, Klasse 3 mit 17 SchülerInnen und die Klasse 4 mit 22 SchülerInnen.
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Schuljahr 2023/24
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 2023/24 63 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich in diesem Schuljahr auf drei Klassen. Klasse 1 mit 17 SchülerInnen, Klasse 2 mit 21 SchülerInnen und die gemischte Klasse 3/4 mit 21 SchülerInnen.
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Schuljahr 2022/23
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 2022/23 59 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich in diesem Schuljahr auf drei Klassen. Klasse 1 mit 17 SchülerInnen, Klasse 2 mit 21 SchülerInnen und die gemischte Klasse 3/4 mit 21 SchülerInnen.
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Schuljahr 2021/22
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 2021/2022 54 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich in diesem Schuljahr auf drei Klassen. Klasse 1 mit 20 SchülerInnen, Klasse 2 mit 9 SchülerInnen und die gemischte Klasse ¾ mit 25 SchülerInnen.
Klasse | Kinder | KlassenlehrerInnen |
1 | 20 | Frau Wieser / Frau L.Hafner |
2 | 9 | Frau Wolfensberger / Frau Mayer |
3/4 | 25 | Frau Hafner |
Schuljahr 2020/21
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 20/21 44 Schülerinnen und Schüler. Mit nur 7 Erstklässlern und 13 Kindern in Klassenstufe 2 entsteht eine Klassenstärke von 20. Die Klasse 3/4 setzt sich zusammen aus 13 Kindern in Stufe 3 un 11 Kindern in der Stufe 4.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 20 | Frau Wieser / Frau Wolfensberger |
3/4 | 24 | Frau Hafner |
Schuljahr 2019/20
Die Grundschule Ebenweiler zählte zu Beginn im Schuljahr 19/20 48 Schülerinnen und Schüler. Mit 11 Erstklässlern und 15 Kindern in Klassenstufe 2 teilen sich die 26 Schülerinnen und Schüler in 2 Klassen 1/2 a und b auf. Die Klasse 3/4 setzt sich zusammen aus 13 Kindern in Stufe 3 un 9 Kindern in Stufe 4.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 a | 12 | Frau Borlinghaus |
1/2 b | 14 | Frau Wieser |
3/4 | 22 | Frau Kirschner |
Während des Jahres gab es einige Veränderungen durcj Lehrerinnen und Schüler, so endetet das Schuljahr mit fogenden Zahlen.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 26 | Frau Wieser / Frau Wolfensberger |
3/4 | 21 | Frau Hafner / Frau Borlinghaus |
Schuljahr 2018/19
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 a | 15 | Frau Borlinghaus |
1/2 b | 14 | Frau Wolfensberger |
3/4 | 23 | Frau Kirschner |
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 18/19 52 Schülerinnen und Schüler. Mit 16 Erstklässlern und 13 Kindern in Klassenstufe 2 teilen sich die 29 Schülerinnen und Schüler in 2 Klassen 1/2 a und b auf. Die Klasse 3/4 setzt sich zusammen aus 12 Kindern in Stufe 3 un 11 Kindern in Stufe 4.
Schuljahr 2017/18
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 24 | Frau Borlinghaus und Frau Wolfensberger |
3/4 | 24 | Frau Tomasini |
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 17/18 48 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich zu gleichen Teilen auf die Stufen 1/2 und 3/4. Damit ergeben sich zwei Klassen.
Schuljahr 2016/17
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 16/17 45 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich zu fast gleichen Teilen auf die Stufen 1/2 und 3/4. Damit ergeben sich zwei Klassen.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 23 | Frau Borlinghaus |
3/4 | 22 | Frau Tomasini |
Schuljahr 2015/16
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 15/16 48 Schülerinnen und Schüler. Zu gleichen Teilen verteilen sich diese auf die Stufen 1/2 und 3/4. Damit ergeben sich zwei Klassen.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 24 | Frau Borlinghaus |
3/4 | 24 | Frau Tomasini |
In der Betreuung
- Wir melden uns bei den Betreuerinnen, dass wir da sind.
- Vor dem Essen Hände waschen.
- Beim Signalton kommen wir zum Essen.
- Wir dürfen ohne Erlaubnis nicht in die Küche.
- Wir drängeln nicht beim Aufstellen.
- Beim Essen bleiben wir sitzen.
- Wir schreien nicht!
- Wir machen beim Essen keinen Quatsch.
- Die Tür zum Essensraum muss zugemacht werden.
- Jeder räumt sein Geschirr auf, bevor er den Essensraum verlässt.
- Wir halten uns während der Betreuung auch in den Betreuungsräumen auf.
- Dabei verlassen wir das Schulgelände nicht und das Schulhaus ist tabu.
- Mit dem Pausenschlüssel und den Spielsachen gehen wir verantwortungsvoll um.
- In der Hausibetreuung halten wir uns an die Gesprächsregeln, die in den Klassenzimmern auch gelten.
- Wir hören auf die Betreuerinnen!!!
Im Sport- und Schwimmunterricht
Regeln für den Schwimmunterricht |
Regeln für den Sportunterricht |
An der Bushaltestelle stelle ich mich an der vereinbarten Linie in einer Zweierreihe auf. |
Vor dem Sportunterricht stelle ich mich an der vereinbarten Linie in einer Zweierreihe auf. |
Im Bus halte ich mich an die vereinbarten Regeln zur Sicherheit. |
Auf dem Weg zur Sporthalle halte ich mich an die vereinbarten Regeln zur Sicherheit. |
Ich verhalte mich ruhig in der Umkleide und ziehe mich zügig um. |
Ich verhalte mich ruhig in der Umkleide und ziehe mich zügig um. |
Im Schwimmunterricht trage ich Badekleidung. |
Im Sportunterricht trage ich Sportschuhe /-kleidung. |
Uhren und Schmuck lege ich ab. Längere Haare werden zusammengebunden. Bei Bedarf tage ich eine Schwimmbrille. |
Uhren und Schmuck lege ich ab. Längere Haare werden zusammengebunden. Bei Bedarf trage ich eine sporttaugliche Brille. |
Nach Aufforderung der Lehrerin dusche ich und setze mich anschließend auf die Bank. Ich gehe nur mit Erlaubnis der Lehrerin ins Wasser. |
Nach Aufforderung der Lehrerin gehe ich in die Halle und halte mich dort an die vereinbarten Regeln. Ich betrete den Geräteraum nur nach Aufforderung der Lehrkraft. Ich turne erst, wenn die Geräte freigegeben sind. |
Im Schwimmbad gehe ich langsam. Ich gehe nur vom Sitzen aus ins Wasser. Ich rufe nur „Hilfe“, wenn ich in Not bin. |
Beim Aufbau/Abbau helfe ich mit und beachte ich die Sicherheitsmaßnahmen. |
Im Schwimmunterricht halte ich mich an die Gesprächsregeln. Ich achte auf die Zeichen und Signale der Lehrerin. Ich nehme Rücksicht auf meine Mitschüler. |
Im Sportunterricht halte ich mich an die Gesprächsregeln. Ich achte auf die Zeichen und Signale der Lehrerin. Ich nehme Rücksicht auf meine Mitschüler. |
Ich sage Bescheid, bevor ich auf die Toilette gehe. |
Ich sage Bescheid, bevor ich auf die Toilette gehe. |
Nach dem Duschen ziehe ich mich zügig an und föhne meine Haare trocken. Wenn ich fertig bin, stelle ich mich an der vereinbarten Stelle in einer Zweierreihe auf. |
Wenn ich mit dem Umziehen fertig bin, stelle ich mich an der vereinbarten Stelle in einer Zweierreihe auf. |