Gremien der Schule
Gutes Miteinander
Klassenpflegschaft
Die sogenannten Elternabende finden mindestens einmal pro Schulhalbjahr statt. Die Einladung erfolgt durch die Klassenlehrerin oder einen Elternvertreter der Klasse, in Absprache mit der Klassenlehrerin.
Beim ersten Klassenpflegschaftsabend im Schuljahr steht die Wahl des Elternvertreters und seines Stellvertreters an. Als gewählter Elternvertreter sind Sie Mitglied des Elternbeirates.
Elternbeirat
Alle gewählten Elternvertreter und deren Stellvertreter sind Mitglieder des Elternbeirats der Grundschule Ebenweiler. Aus ihrer Mitte werden der Elternbeiratsvorsitzende und sein Vertreter bestimmt. Diese beiden sind Mitglieder der Schulkonferenz und Verbindungsglied zwischen Schule und Elternhaus.
Der Elternbeirat unserer Schule ist ein wichtiges Gremium als Sprachrohr der Elternschaft, als Berater für schulische Entscheidungen und Unterstützer bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen, wie St. Martin in Kooperation mit dem KiGa, Adventszauber, Adventsfenster, Fasnet, dem Kinderfest Altshausen und dem Schulfest.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das „gemeinsame Organ“ der Schule. Sie setzt sich zusammen aus der Schulleitung, dem Elternbeiratsvorsitzenden, 2 Elternvertretern, sowie 2 LehrerkollegInnen. Sie berät und beschließt in wichtigen schulischen Angelegenheiten.
Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz besteht aus allen in den Klassen unterrichtenden LehrerInnen. Sie berät und beschließt in Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit einer Klasse z.B. Zeugnis- und Versetzungsentscheidungen, Durchführung von Schulausflügen.
Meldepflicht
Wie auch Kopfläuse gibt es einige Krankheiten, die unter die Meldepflicht fallen. Das heißt, es ist Ihre Aufgabe unsere Einrichtung über eine dieser Krankheiten zu informieren und unsere Aufgabe diese Meldung an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten.
Meldepflichtige Krankheiten sind unter anderem Windpocken, Hand-Mund-Fuß-Krankheit, Scharlach, Hepatitis, Mumps, Masern, Ringelröteln. Alle Meldepflichtigen Krankheiten finden Sie auf der Homepage des RKIs.
Zum Meldeformular vom Gesundheitsamt Ravensburg. Meldung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Religionsunterricht
Bei der Schulanmeldung haben Sie angegeben, ob und an welchem Religionsunterricht Ihr Kind teilnehmen soll.
Nach Ihren Angaben haben wir die Kinder eingeteilt.
Wenn Sie Ihr Kind nun zum Religionsunterricht an- oder abmelden möchten, so ist dies in den ersten zwei Schulwochen eines Halbjahres möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben unterrichtsfrei und können an der Schule betreut werden. Anmeldungen werden von der Religionsfachkraft und der Schulleitung bestätigt. Abmeldungen werden nur aus Glaubens- oder Gewissensgründen gestattet.
Den Ab- oder Anmeldebogen mit schulrechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Verlässliche Grundschule
Verlässlichkeit und Sicherheit
Im Sinne der verlässlichen Grundschule wird jede Unterrichtsstunde nach Plan gehalten oder vertreten.
Wenn eine Lehrkraft nicht anwesend sein kann, können sich darauf verlassen, dass Ihr Kind immer nach Plan unterrichtet wird.
In Ausnahmefällen können Nachmittagsstunden entfallen, dann werden Sie schriftlich benachrichtigt. Für den Ausfall von AGs sind die jeweiligen Kursleiter verantwortlich. Auch hier versuchen wir Sie rechtzeitig zu informieren, sollte dies der Fall sein.
Das Betreuungsangebot kann in solchen Fällen von Ihnen genutzt werden.
Hier zu den Informationen vom zuständigen Regierungspräsidium.
Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus beginnt die Aufsichtspflicht auf dem Schulgelände 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und gilt bis Unterrichtsende. Die Lehrkräfte kontrollieren nicht von wem und wann die Schülerinnen und Schüler abgeholt werden.
Jede Pause wird von den Lehrkräften beaufsichtigt.
Klassen
Individualität
Die wechselnden Schülerzahlen fordern uns heraus, offen zu bleiben im konzeptionellen Unterichtsgeschehen. So arbeiten wir teilweise in Jahrgangsgemischten Klassen. Dafür braucht es viel Planung und enge Zusammenarbeit, um jedem Kind individuell gerecht zu werden.
Schuljahr 2025/26
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 2025/26 55 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich in diesem Schuljahr auf vier Klassen. Klasse 1 mit 18 SchülerInnen, Klasse 2 mit 13 SchülerInnen, Klasse 3 mit 17 SchülerInnen und die Klasse 4 mit 22 SchülerInnen.
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Schuljahr 2024/25
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 2024/25 70 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich in diesem Schuljahr auf vier Klassen. Klasse 1 mit 18 SchülerInnen, Klasse 2 mit 13 SchülerInnen, Klasse 3 mit 17 SchülerInnen und die Klasse 4 mit 22 SchülerInnen.
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Schuljahr 2023/24
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 2023/24 63 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich in diesem Schuljahr auf drei Klassen. Klasse 1 mit 17 SchülerInnen, Klasse 2 mit 21 SchülerInnen und die gemischte Klasse 3/4 mit 21 SchülerInnen.
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Schuljahr 2022/23
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 2022/23 59 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich in diesem Schuljahr auf drei Klassen. Klasse 1 mit 17 SchülerInnen, Klasse 2 mit 21 SchülerInnen und die gemischte Klasse 3/4 mit 21 SchülerInnen.
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Schuljahr 2021/22
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 2021/2022 54 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich in diesem Schuljahr auf drei Klassen. Klasse 1 mit 20 SchülerInnen, Klasse 2 mit 9 SchülerInnen und die gemischte Klasse ¾ mit 25 SchülerInnen.
Klasse | Kinder | KlassenlehrerInnen |
1 | 20 | Frau Wieser / Frau L.Hafner |
2 | 9 | Frau Wolfensberger / Frau Mayer |
3/4 | 25 | Frau Hafner |
Schuljahr 2020/21
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 20/21 44 Schülerinnen und Schüler. Mit nur 7 Erstklässlern und 13 Kindern in Klassenstufe 2 entsteht eine Klassenstärke von 20. Die Klasse 3/4 setzt sich zusammen aus 13 Kindern in Stufe 3 un 11 Kindern in der Stufe 4.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 20 | Frau Wieser / Frau Wolfensberger |
3/4 | 24 | Frau Hafner |
Schuljahr 2019/20
Die Grundschule Ebenweiler zählte zu Beginn im Schuljahr 19/20 48 Schülerinnen und Schüler. Mit 11 Erstklässlern und 15 Kindern in Klassenstufe 2 teilen sich die 26 Schülerinnen und Schüler in 2 Klassen 1/2 a und b auf. Die Klasse 3/4 setzt sich zusammen aus 13 Kindern in Stufe 3 un 9 Kindern in Stufe 4.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 a | 12 | Frau Borlinghaus |
1/2 b | 14 | Frau Wieser |
3/4 | 22 | Frau Kirschner |
Während des Jahres gab es einige Veränderungen durcj Lehrerinnen und Schüler, so endetet das Schuljahr mit fogenden Zahlen.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 26 | Frau Wieser / Frau Wolfensberger |
3/4 | 21 | Frau Hafner / Frau Borlinghaus |
Schuljahr 2018/19
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 a | 15 | Frau Borlinghaus |
1/2 b | 14 | Frau Wolfensberger |
3/4 | 23 | Frau Kirschner |
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 18/19 52 Schülerinnen und Schüler. Mit 16 Erstklässlern und 13 Kindern in Klassenstufe 2 teilen sich die 29 Schülerinnen und Schüler in 2 Klassen 1/2 a und b auf. Die Klasse 3/4 setzt sich zusammen aus 12 Kindern in Stufe 3 un 11 Kindern in Stufe 4.
Schuljahr 2017/18
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 24 | Frau Borlinghaus und Frau Wolfensberger |
3/4 | 24 | Frau Tomasini |
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 17/18 48 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich zu gleichen Teilen auf die Stufen 1/2 und 3/4. Damit ergeben sich zwei Klassen.
Schuljahr 2016/17
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 16/17 45 Schülerinnen und Schüler. Diese verteilen sich zu fast gleichen Teilen auf die Stufen 1/2 und 3/4. Damit ergeben sich zwei Klassen.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 23 | Frau Borlinghaus |
3/4 | 22 | Frau Tomasini |
Schuljahr 2015/16
Die Grundschule Ebenweiler zählt im Schuljahr 15/16 48 Schülerinnen und Schüler. Zu gleichen Teilen verteilen sich diese auf die Stufen 1/2 und 3/4. Damit ergeben sich zwei Klassen.
Klasse | Kinder | Klassenlehrerin |
1/2 | 24 | Frau Borlinghaus |
3/4 | 24 | Frau Tomasini |
In der Betreuung
- Wir melden uns bei den Betreuerinnen, dass wir da sind.
- Vor dem Essen Hände waschen.
- Beim Signalton kommen wir zum Essen.
- Wir dürfen ohne Erlaubnis nicht in die Küche.
- Wir drängeln nicht beim Aufstellen.
- Beim Essen bleiben wir sitzen.
- Wir schreien nicht!
- Wir machen beim Essen keinen Quatsch.
- Die Tür zum Essensraum muss zugemacht werden.
- Jeder räumt sein Geschirr auf, bevor er den Essensraum verlässt.
- Wir halten uns während der Betreuung auch in den Betreuungsräumen auf.
- Dabei verlassen wir das Schulgelände nicht und das Schulhaus ist tabu.
- Mit dem Pausenschlüssel und den Spielsachen gehen wir verantwortungsvoll um.
- In der Hausibetreuung halten wir uns an die Gesprächsregeln, die in den Klassenzimmern auch gelten.
- Wir hören auf die Betreuerinnen!!!