Corona
Einrichtungen und Träger sind sich einig, dass die Pool Tests ab Montag, den 06.12.2021 verpflichtend sind.
Wir berufen uns hier darauf, dass
1. die vom Träger bereitgestellten Tests genutzt werden sollen
2. die Einrichtung in der Verantwortung steht und damit die Organisation und Umsetzung entscheidet
Selbsttests sind als Alternative nicht mehr zulässig.
Die einzige Alternative ist ein täglich durchzuführender Antigen Schnelltest mit Bescheinigung einer offiziellen Teststelle.
Hygienekonzept der Grundschule
Aktuelle Corona Verordnung Eine Hilfe vom Ministerium für das Verhalten im Zusammenhang mit Corona
Was tun, wenn .... ?
Vorschriften / Ausschluss Kinder Lehrer BetreuerInnen
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Vom Unterricht/Betreuungsangebot ausgeschlossen werden Kinder, Lehrer, BetreuerInnen…
(Entweder Pool Test oder Selbsttest zu Hause àDokumentiert durch Erziehungsberechtigte) |
Umgang mit positivem Testergebnis
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1. Positiver Pool Alle Personen des Pools werden von der Schule benachrichtigt und sind verpflichtet sich einem Einzel PCR Test zu unterziehen. Bei einem negativen Ergebnis des Nachtests, darf das Kind/der Lehrer wieder in die Schule. 2. Positiver Einzeltest Eine Schülerin oder ein Schüler / eine LehrerIn / BetreuerIn unterliegen nach einem positiven Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 der Pflicht zur Absonderung und sind verpflichtet das positive Ergebnis zu melden bei Schule, Gesundheitsamt und Gemeinde.
Sportunterricht und Singen ist für 5 Tage in Innenräumen untersagt. |