Corona

Veröffentlicht: Mittwoch, 24. November 2021

Einrichtungen und Träger sind sich einig, dass die Pool Tests ab Montag, den 06.12.2021 verpflichtend sind.

Wir berufen uns hier darauf, dass

1. die vom Träger bereitgestellten Tests genutzt werden sollen

2. die Einrichtung in der Verantwortung steht und damit die Organisation und Umsetzung entscheidet

Selbsttests sind als Alternative nicht mehr zulässig.

Die einzige Alternative ist ein täglich durchzuführender Antigen Schnelltest mit Bescheinigung einer offiziellen Teststelle.

 

Hygienekonzept der Grundschule

Aktuelle Corona Verordnung                         Eine Hilfe vom Ministerium für das Verhalten im Zusammenhang mit Corona

Was tun, wenn .... ?

Vorschriften / Ausschluss

Kinder

Lehrer

BetreuerInnen

 

 

Vom Unterricht/Betreuungsangebot ausgeschlossen werden Kinder, Lehrer, BetreuerInnen…
- die einer Absonderungspflicht unterliegen
- die sich nach einem positiven Pool-Test einem individuellen PCR-Test unterziehen müssen
- die typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen
- die keine medizinische Maske tragen (ausgenommen Befreiung durch Attest)
- die keinen negativen Test vorweisen können

(Entweder Pool Test oder Selbsttest zu Hause àDokumentiert durch Erziehungsberechtigte)
- Kranke Kinder müssen mindestens einen Tag fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sein, bevor sie wieder in die Schule dürfen.
- Gesunde Geschwisterkinder dürfen die Schule uneingeschränkt besuchen, sofern sie keiner Quarantäne durch das Gesundheitsamt
unterliegen.
- Die Schule muss dem Gesundheitsamt sowohl den Verdacht als auch das Auftreten von Covid-19 Fällen melden und die zuständige
Schulaufsicht informieren.

Umgang mit positivem Testergebnis

1.   Positiver Pool

Alle Personen des Pools werden von der Schule benachrichtigt und sind verpflichtet sich einem Einzel PCR Test zu unterziehen. Bei einem negativen Ergebnis des Nachtests, darf das Kind/der Lehrer wieder in die Schule.

2.   Positiver Einzeltest

Eine Schülerin oder ein Schüler / eine LehrerIn / BetreuerIn unterliegen nach einem positiven Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 der Pflicht zur Absonderung und sind verpflichtet das positive Ergebnis zu melden bei Schule, Gesundheitsamt und Gemeinde.


Für die übrigen Personen aus der Kohorte oder Lerngruppe gelten keine weiteren Maßnahmen.

Sportunterricht und Singen ist für 5 Tage in Innenräumen untersagt.