Masernschutz

Veröffentlicht: Mittwoch, 13. Oktober 2021

"Von 1. März 2020 an gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen. Das Kultusministerium gibt den Schulen mit einer Handreichung Hilfestellung bei der Umsetzung des Gesetzes.

Nach § 20 Absatz 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler, die am 1. März 2020 bereits eine Schule besuchen, der Schulleitung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind."

Dies können Sie auf der Seite des KMs weiter nachlesen.

Wir möchten Sie bitten den Nachweis zum ersten Entwicklungsgespräch im November mitzubringen. Wie Sie den Nachweis erbringen können, entnehmen Sie bitte folgendem Elternbrief.

 

 

 

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