Maskenpflicht anGrundschulen

Veröffentlicht: Samstag, 20. März 2021

Liebe Eltern, Liebe Kinder,

ab Montag, den 22.03.2021 besteht die Maskenpflich an Grundschulen. Sie ist gültig für alle Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Angestellte. Sie als Eltern sollen die Masken für die Kinder stellen. Bei Bedarf können wir als Schule aushelfen. Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt, das heißt, Sie als Eltern entscheiden selbst, ob Ihr Kind am Präsenzunterricht mit Mund-Nasenbedeckung teilnehmen soll. Wir werden im Fall der Abwesenheit dann in Absprache mit der Klassenlehrerin Lösungen für Ihr Kind finden.

Grüße

H. Moosherr